Hausgeld
Bei Eigentumswohnungen erfolgt die Abrechnung der Kosten über die Hausgeldabrechnung. Auch wenn sie der Betriebskostenabrechnung ähnlich ist so gibt es doch einige bedeutsame Unterschiede:
- Die Abrechnung erhält der aktuelle Eigentümer
- Es werden alle Kosten umgelegt
- Beschlussfassung ist erforderlich.