Betriebskosten

Betriebskosten stellen einen immer weiter steigen Anteil an den Kosten bzw. Einnahmen bei der Vermietung von Immobilien dar.

Der Vermieter ist in der unangenehmen Position, die von Dritten verlangten Kosten zu zahlen und auf die Mieter umzulegen.
Dabei entsteht bei einigen Mietern der Eindruck, dass der Vermieter Preise (die Miete) erhöht.

Um diesen Eindruck zu vermeiden sind klare Regelungen zu treffen:

Zunächst sind die umlagefähigen Kosten zu nennen. Dies erfolgt zumeist im Mietvertrag zusätzlich zu den bestehenden gesetzlichen Vorgaben.

Dann sind die Umlageschlüssel so zu wählen, dass die Mieter die Umlage untereinander als gerecht empfinden. Dabei stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.

Die konkrete Abrechnung sollte einfach und übersichtlich aufgebaut sein. so dass sie für jedermann verständlich und nachvollziehbar ist. Dabei ist natürlich darauf zu achten, dass die formalen Anforderungn an eine Abrechnung erfüllt werden.

Kosten, die während eines Leerstands angefallen sind müssen vom Vermieter getragen werden.

Wichtig ist auch die Festsetzung der Höhe der Vorauszahlungen. Nachzahlungen sollten nach Möglichkeit vermieden werden.