Hausgeld

Bei Eigentumswohnungen erfolgt die Abrechnung der Kosten über die Hausgeldabrechnung. Auch wenn sie der Betriebskostenabrechnung ähnlich ist so gibt es doch einige bedeutsame Unterschiede:

  • Die Abrechnung erhält der aktuelle Eigentümer
  • Es werden alle Kosten umgelegt
  • Beschlussfassung ist erforderlich.
Sofern die Eigentumswohnung vermietet ist kann selbstverständlich zusätzlich auch eine Betriebskostenabrechnung erstellt werden.