Kaufmännische Verwaltung

Im Rahnmen der kaufmännischen Verwaltung übernehmen wir für Sie die Buchhaltung. Die Daten entnehmen wir kontinuierlich aus Ihren Kontoauszügen und den sonstigen Belegen (Rechnungen, Versichungspolicen usw.) und erstellen daraus aussagefähige Berichte und Auswertungen. Diese können von Ihnen oder Ihrem Steuerberater für die Steuererklärung genutzt werden. Auf Wunsch nehmen wird auch Zahlungen entgegen oder führen Zahlungen für Sie aus.

  • Jederzeit Überblick über die Ertragslage
  • Prüfung von eingehenden Rechnungen
  • Veranlassung von Überweisungen zum Ausgleich eingegangener Rechnungen e
  • Prüfung der Zahlungseingänge
  • Zeitnahe Mahnungen an säumige Mieter

Alternativ dazu können wir die Buchführung auch erst zum Jahresabschluss erstellen. Dazu reichen Sie uns einfach Ihre Belege ein.

Aus der Buchhaltung heraus wird die Betriebskosten- oder Hausgeldabrechnung erstellt.

Abschlüsse oder Kündigung von Verträgen führen wir nicht aus! Die eigentliche Verwaltung bleibt in Ihren Händen.